Die psychologische Psychotherapie kann ab 01. Juli 2022 über die Krankenkassen Grundversicherung (OKP) abgerechnet werden.

 

 

IV (SVA) und Opferhilfe anerkannt. 

 

Wenn Sie es wünschen, so kann auch privat abgerechnet werden.

Möchten Sie über die Zusatzversicherung abrechnen, so informieren Sie sich bitte bei Ihrer Krankenkasse.